UBS einigt sich mit Frankreich im Steuerstreit
ZÜRICH (dpa-AFX) - Die Schweizer Großbank UBS
Die Beilegung dieser Altlast stehe im Einklang mit der Absicht, solche Angelegenheiten im besten Interesse aller Stakeholder zu lösen, so die UBS. Und die Angelegenheit sei vollständig über Rückstellungen abgedeckt.
Im Dezember 2021 war die UBS vom Berufungsgericht in Paris zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro verdonnert worden. Darin enthalten war eine Einziehung von 1 Milliarde Euro, eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen und eine Buße von 3,75 Millionen. Die UBS legte dagegen Beschwerde ein und stellte für den Fall 1,1 Milliarden Euro zurück.
Das oberste Gericht des Nachbarlandes schickte das Verfahren dann im November 2023 zurück zur Vorinstanz. An der grundsätzlichen Verurteilung der UBS wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei hielt der Kassationshof allerdings fest.
Die Bank habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen. Neu verhandelt werden mussten allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Es war noch kein Datum für den Beginn des neuen Prozesses bekannt./ys/rw/AWP/jha
ISIN CH0244767585
AXC0138 2025-09-23/12:45
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