, dpa-AFX

EQS-Gesamtstimmrechtsmitteilung: Leifheit Aktiengesellschaft (deutsch)

Leifheit Aktiengesellschaft: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

EQS Gesamtstimmrechtsmitteilung: Leifheit Aktiengesellschaft / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte Leifheit Aktiengesellschaft: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

05.11.2025 / 13:19 CET/CEST Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

     Leifheit Aktiengesellschaft
     Leifheitstraße 1
     56377 Nassau
     Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme

          Art der Kapitalmaßnahme oder             Stand zum / Datum der
          sonstigen Maßnahme                       Wirksamkeit
          Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2
          WpHG)
     X    Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41        04.11.2025
          Abs. 1 WpHG)

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:

     9.170.000
     davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0

05.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: https://eqs-news.com/?origin_id=b4ad2833-ba40-11f0-be29-0694d9af22cf &lang=de

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Leifheit Aktiengesellschaft
                   Leifheitstraße 1
                   56377 Nassau
                   Deutschland
   Internet:       www.leifheit-group.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service

2224334 05.11.2025 CET/CEST

 ISIN  DE0006464506

AXC0185 2025-11-05/13:19

Relevante Links: Leifheit AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.