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Buwog: Maischberger hat sich Haft erspart - nun Fußfessel / Aus sieben Jahre Gefängnis im Ersturteil wurden beim OGH vier Jahre Haft - Und nun greifen die Erleichterungen bei der Fußfessel

Der rechtskräftig zu 3,5 Jahren Haft verurteilte Zweitangeklagte im Buwog-Prozess, Ex-FPÖ-Generalsekretär und Lobbyist Walter Meischberger, verbüßt seine Strafe seit kurzem mit einer Fußfessel. In Haft war er - im Gegensatz zum Erstangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser - nie. Die Justiz begründet dies mit einer geringeren Haftstrafe des Ex-Spitzenpolitikers und Anträgen zu einem Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen und Gutachten dazu, die Zeit gekostet hätten.

Hintergrund dazu: Am 1. September 2025 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußfessel nach unten revidiert, und davon profitiert nun Meischberger. Grasser hingegen war mehr als ein halbes Jahr in Haft und hat seit kurzem eine Fußfessel. Er wurde rund um den Verkauf der Bundeswohnungen und der Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower Linz im Berufungsverfahren am OGH Wien zu vier Jahren Haft rechtskräftig verurteilt.

Grasser durfte am 2. Jänner des heurigen Jahres die Justizanstalt in Innsbruck verlassen und auf einen elektronisch überwachten Hausarrest, vulgo Fußfessel, umsteigen. Vor dem rechtskräftigen OGH-Urteil im Vorjahr war das Strafmaß deutlich höher. Grasser war im Dezember 2020 zunächst am Straflandesgericht Wien zu acht Jahren Haft und Meischberger zunächst zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden Ex-Spitzenpolitikern hatten sich, wie weitere Angeklagte auch, unter anderem bei der Privatisierung von Bundeswohnungen bereichert, knapp zehn Millionen Euro sind an illegaler Provision geflossen.

stf/ivn

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