, APA/dpa-AFX

Behörde schlägt Anpassung von Windkraft-Auktionsflächen in der Nordsee vor

Nach der gescheiterten Versteigerung von Windkraftflächen in der Nordsee schlägt die für die Flächen zuständige Behörde Änderungen vor. Die Flächen N-10.1 und N-10.2 sollen so angepasst werden, dass die Auslastung von Windenergieanlagen gesteigert werden kann. Das geht aus einem Änderungsentwurf des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Deutschlands zentraler maritimer Behörde, hervor.

Der Entwurf, zu dem Behörden und Öffentlichkeit demnach noch nahezu einen Monat Stellung nehmen können, ist bereits am Freitag veröffentlicht worden. Aufmerksamkeit auf die Veröffentlichung lenkte der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO), der die Vorschläge weitgehend lobte.

Der BWO "begrüßt die stärkere Ausrichtung der Flächenplanung auf den tatsächlichen Stromertrag und die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windprojekten", heißt es in einer Stellungnahme.

Flächen nicht versteigert

Im August vergangenen Jahres wurde bekannt, dass die Flächen N-10.1 und N-10.2 bei einer Auktion der Bundesnetzagentur nicht versteigert worden sind. Nach Angaben von Branchenverbänden schlug damit erstmals eine Versteigerung von Windflächen auf See in Deutschland fehl.

Der Platz in der deutschen Nord- und Ostsee ist vergleichsweise begrenzt. Wirtschaftsverbände wie der BWO und Unternehmen weisen darauf hin, dass der Betrieb der Windräder unwirtschaftlich werden kann, wenn diese zu nah beieinander aufgestellt werden müssen. Denn das kann den Ertrag mindern.

Die Flächen N-10.1 und N-10.2 sollen 2027 erneut ausgeschrieben werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass weitere Flächen angepasst und Ausschreibungen verschoben werden./lkm/DP/zb

 ISIN  DE000ENAG999  DE0007037129  DK0061539921  DE000ENER6Y0

AXC0239 2026-06-22/20:13

Relevante Links: RWE AG, E.ON SE, Siemens Energy AG, Vestas Wind Systems A.S.

Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.