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Öljäger fliegen seit 40 Jahren - weniger Meeresverschmutzung

40 Jahre nach dem Start der ersten Überwachungsflüge für Öl- und andere Meeresverschmutzungen auf der deutschen Nord- und Ostsee zieht das zuständige Havariekommando in Cuxhaven eine positive Bilanz. "Wir sehen, dass die Zahlen der Verschmutzungen einfach seit 40 Jahren kontinuierlich zurückgehen", sagt Benedikt Spangardt, Sprecher des Havariekommandos, der Deutschen Presse-Agentur.

Täglich sind für die Überwachungsflüge zwei zweimotorige Propellermaschinen vom Typ Dornier 228 LM über den Meeren unterwegs. Die speziellen Flugzeuge werden von Soldaten des Marinefliegergeschwader 3 "Graf Zeppelin" im niedersächsischen Nordholz geflogen und gewartet. Sie halten aus der Luft Ausschau nach Meeresverschmutzungen. Aufgespürte Verunreinigungen dokumentieren die Öljäger und melden sie an das Havariekommando in Cuxhaven als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer.

Nach Einschätzung des Havariekommandos haben die Kontrollflüge, die auch andere Meeresanrainer machen, eine abschreckende Wirkung. Zu Beginn des Programms im Jahr 1986 wurde noch alle drei bis vier Flugstunden eine Verschmutzung festgestellt - also quasi auf jedem Überwachungsflug.

Zuletzt (2025) fanden die Öljäger nur noch etwa alle elf bis zwölf Flugstunden eine Verschmutzung. "Dafür machen wir schon die Überwachung verantwortlich", sagt Spangardt und vergleicht es mit einem Blitzer auf der Autobahn: "Die Leute wissen, da wird kontrolliert, da kann es Konsequenzen geben. Dann überlege ich mir vielleicht zweimal, ob ich etwas Illegales tue oder nicht."

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 130 Umweltverschmutzungen in Nord- und Ostsee aufgespürt. In 37 Prozent der Fälle wurden auch mögliche Verursacher identifiziert. Das von den Marinefliegern gesammelte Beweismaterial übergibt das Havariekommando an die zuständigen Ermittlungsbehörden. Bei den entdeckten Verschmutzungen handelte es sich um Öl und unbekannte Substanzen, die zum Beispiel aus Tankwaschungen und von Bohrwasser auf See stammen können.

Deutschland ist verpflichtet, seine Seegebiete auf mögliche Verschmutzungen wie etwa Öl zu überwachen. Rechtliche Grundlage für die Aufklärungsflüge ist das MARPOL-Abkommen von 1973, das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung./len/DP/zb

AXC0025 2026-08-07/06:12

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