Benko wegen Betrugs zu zwei Jahren Zusatzstrafe verurteilt / Zusätzlich zu 30 Monaten unbedingter, bereits rechtskräftiger Freiheitsstrafe
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Signa-Gründer René Benko ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Strafe wird zu einem bereits Ende September rechtskräftig gewordenen Urteil gegen Benko wegen betrügerischen Krida über 30 Monate unbedingter Haft hinzugerechnet. Von einem neuen Vorwurf der betrügerischen Krida wurde der 49-jährige Tiroler hingegen freigesprochen.
Die neu festzusetzende Gesamtfreiheitsstrafe beträgt somit viereinhalb Jahre unbedingte Haft, erklärte Richter Norbert Hofer in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Benko-Anwalt Norbert Wess erbat sich die vorgesehenen drei Tage Bedenkzeit, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Bezüglich der rechtskräftigen Verurteilung zu 30 Monaten Haft hatte der mit Fußfessel in Untersuchungshaft sitzende Benko übrigens bereits die nötigen zwei Drittel für eine bedingte Entlassung "absolviert".
Benko war vorgeworfen worden, die Familienstiftung des Industriellen Hans Peter Haselsteiner durch eine "Garantieerklärung" um rund 5 Mio. Euro betrogen zu haben. Der neue Krida-Vorwurf betraf ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro, das Benko vor dem Insolvenzverwalter bzw. seinen Gläubigern verheimlicht haben soll. Diesen Vorwurf sah das Schöffengericht als nicht begründet an.
"Gutmütigen Menschen" Haselsteiner getäuscht
Das Schöffengericht sah es als klar erwiesen an, dass Benko den "gutmütigen Menschen" Haselsteiner über seine Zahlungswilligkeit sowie Zahlungsfähigkeit getäuscht habe. Der Industrielle sei davon ausgegangen, dass Benko dieses Geld aufbringen könne - und sei es über Dritte oder Stiftungen. Benko hätte hingegen erkenne müssen, das er dazu nicht in der Lage ist.
Der frühere Immobilien-Tycoon Benko habe die Garantieerklärung unbedingt unterschreiben müssen, um das Geld für die von der Insolvenz bedrohte Signa-Tochter SportScheck zu erhalten. Sonst wäre die SportScheck am nächsten Tag mit einem Konkursantrag konfrontiert gesehen. Es gebe einen Schaden, eine Täuschungshandlung und eine Bereicherung dritter Seite, nämlich der SportScheck GmbH - und deswegen sei der Tatbestand des schweren Betrugs erfüllt.
(Redaktionelle Hinweise: GRAFIK 1351-26) ede/fmst/tsk/bel/fel
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