, dpa-AFX

Bilger: Reform soll Unterhalt der Autobahnen stärken

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger sieht durch eine Reform große Chancen für eine langfristige Finanzierung der Autobahnen in Deutschland. Wer Infrastruktur für Jahrzehnte baue, dürfe nicht nur bis zum nächsten Haushalt denken, sagte der CDU-Politiker im Bundestag. Daher solle die Finanzierung der Autobahngesellschaft des Bundes auf eine neue Grundlage gestellt werden.

"Der Investitionsbedarf ist und bleibt hoch", betonte Bilger. "Brücken müssen ersetzt, Fahrbahnen erneuert, Engpässe beseitigt werden. Solche Projekte brauchen vor allem eines: Verlässlichkeit."

Der Bundestag beriet zum ersten Mal über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Demnach soll die Autobahn GmbH des Bundes ab 2027 Kredite aufnehmen können. Außerdem soll sie ab 2028 Einnahmen aus der Lkw-Maut bekommen.

Die Reform schaffe die Grundlage für zusätzliche Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der Fernstraßen, sagte Bilger. Damit könnten Projekte verlässlicher geplant, finanziert und umgesetzt werden.

Breite Kritik

Der AfD-Abgeordnete Stefan Henze warnte vor einer Verlagerung von Schulden und Risiken in eine bundeseigene Gesellschaft. Der Gesetzentwurf sehe keine Obergrenze für die Verschuldung der Autobahn GmbH vor. Außerdem solle es weniger parlamentarische Kontrolle geben. Henze sprach von einem weiteren Schattenhaushalt.

Der Linke-Abgeordnete Jorrit Bosch nannte die Pläne der Bundesregierung teuer und riskant. Die Bundesregierung wolle die Autobahn GmbH zur Bank schicken, obwohl niemand günstiger Geld leihen könne als der Bund. "Private Finanzierung macht unsere Infrastruktur nicht billiger, sie macht sie teurer." Auch der Bundesrechnungshof warnt vor den Plänen./hoe/DP/mis

 ISIN  DE0006070006  DE0005168108  CH0023868554  DE000EVNK013

AXC0141 2026-11-06/13:46

Relevante Links: Implenia AG, Bauer AG, Hochtief AG, Evonik Industries AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.