CONVERTINVEST FAIR & SUSTAINABLE FUND R A
WKN A2JJ3S | ISIN AT0000A21KT0 | Fonds
Fondsprofil
| Fondgesellschaft | 3 Banken Generali I. |
| Region | weltweit |
| Branche | Anleihen Wandelanleihen |
| Ursprungsland | Österreich |
| Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland |
| KESt-Meldefonds | Ja |
| Auflagedatum | 27.06.2018 |
| Ertragstyp | ausschüttend |
| Fondsvolumen | 49,96 Mio. EUR |
| UCITS | Ja |
| Sparplan | Nein |
| Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.
Fondsgesellschaft
| KAG | 3 Banken Generali I. |
| Adresse | Untere Donaulände 36, 4020, Linz |
| Internet | www.3bg.at |
| fonds@3bg.at |
Fondsstrategie
Der CONVERTINVEST FAIR & SUSTAINABLE FUND ist ein aktiv gemanagter Wandelanleihenfonds, welcher als Anlageziel regelmäßige Erträge und langfristiges Kapitalwachstum anstrebt. Die Erreichung dieses Ziels wird durch einen fokussierten Einzeltitelansatz, der definierte Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der Veranlagungsinstrumente berücksichtigt, angestrebt. Unter Nachhaltigkeit wird dabei die Integration von sozialen, ökologischen und Governance-Kriterien in den Anlageprozess verstanden.
Der Fonds wurde als aktiv gemanagter Investmentfonds konzipiert, welcher mindestens 51 vH des Fondsvermögens in globale Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen investiert. Es werden keine prozentuellen Gewichtungsrichtlinien hinsichtlich Währungen, Länderquoten, Regionen, etc. vorgegeben. Zudem werden b.a.w. keine Vorgaben hinsichtlich der Bonität der Emittenten definiert (zB Mindestratings,…). Der aktive Managementansatz des Fonds ist nicht durch eine Benchmark beeinflusst. Der CONVERTINVEST FAIR & SUSTAINABLE FUND verfolgt im Rahmen seiner Anlagepolitik einen Nachhaltigkeitsansatz mit klar definierten Ausschlusskriterien für die Veranlagung. Bei der Auswahl der einzelnen Veranlagungsinstrumente werden neben wirtschaftlichen somit auch ökologische, soziale und Governance-Kriterien beachtet. Der Investmentfonds investiert insgesamt mindestens 80 vH des Fondsvermögens in Anlagen, die zur Erfüllung ökologischer und/oder sozialer Merkmale verwendet werden. Dabei verpflichtet sich dieser Fonds, bedeutsam, also mindestens 50 vH des Fondsvermögens, in nachhaltige Anlagen im Sinne von Artikel 2 Absatz 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu investieren. Weiters sind Anlagen in Unternehmen, die in Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a bis g der CDR (EU) 2020/1818 genannt sind, ausgeschlossen. Als Beimischung können im Rahmen der Veranlagung alle gemäß InvFG zulässigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Anteile an Investmentfonds erworben werden, welche ebenso nach Nachhaltigkeits-Grundsätzen ausgewählt werden. Derivative Instrumente dürfen als Teilder Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden.
Fondsmanager: Stefan Steinberger, Hannes Bach